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Arbeitsmarktfern
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Das Adjektiv arbeitsmarktfern bezeichnet einzelne Menschen oder Gruppen von Menschen, die im erwerbsfĂ€higen Alter (in der Regel definiert als das Alter zwischen 15 und 64 Jahren) allenfalls sporadisch einer ErwerbstĂ€tigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Die meisten arbeitsmarktfernen Personen sind als âarbeitssuchendâ registriert und werden daher durch Arbeitsmarktstatistiken als Arbeitslose erfasst. Gelegentlich werden auch nicht mehr schulpflichtige Personen als arbeitsmarktfern bezeichnet, die sich nicht als âArbeitssuchendeâ haben registrieren lassen, obwohl sie einen Anspruch auf diesen Status hĂ€tten. Das trifft z. B. auf âinaktive NEETsâ zu.cite-ref-1[1]
Die Substantivierung Arbeitsmarktferne bezeichnet sowohl arbeitsmarktferne Personen (Singular: der/die Arbeitsmarktferne, ein Arbeitsmarktferner; Plural: die Arbeitsmarktfernen) als auch den Zustand bisher dauerhafter Distanz zum allgemeinen Arbeitsmarkt (ausschlieĂlich die Arbeitsmarktferne im Singular).
Dass eine Person aktuell âarbeitsmarktfernâ ist, zeigt sich vor allem daran, dass es ihr bisher ohne oder trotz Hilfe (seit LĂ€ngerem) nicht gelungen ist (wenn sie es versucht hat), langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt FuĂ zu fassen, bzw. ihre BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit in der Gegenwart lange nicht getestet hat.
Contents
âą Deutschland
âą Ăsterreich
âą Schweiz
âą Weblinks
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Arbeitsmarktfern, langzeitarbeitslos, âchronisch arbeitslosâ
Es gibt groĂe Ăberschneidungen zwischen den Bedeutungen der Begriffe âarbeitsmarktfernâ und âlangzeitarbeitslosâ. Die beiden Begriffe sind aber nicht synonym.cite-ref-2[2] Von Bedeutung ist z. B. die Frage, ob eine (kurzzeitige) Unterbrechung der Registrierung als Arbeitssuchender nach deren Beendigung zu einem Neubeginn der ZĂ€hlung der Monate fĂŒhrt, die der Betreffende arbeitslos gewesen ist, und wie man Phasen der InaktivitĂ€t, die es nicht nur (s. o.) bei âNEETsâ gibt, kategorisiert und deren LĂ€nge misst.
Am ehesten entspricht die Bedeutung des Begriffs âarbeitsmarktfernâ der des Begriffs âchronisch arbeitslosâ. Dieser berĂŒcksichtigt den Umstand, dass es Menschen gibt, die immer wieder zwischen Phasen der Arbeitslosigkeit, der Aufnahme von Gelegenheitsjobs, der amtlich nicht erfassten InaktivitĂ€t und der Teilnahme an Kursen hin- und herwechseln, ohne dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt FuĂ fassen zu können. Da die Definition hohe âAnsprĂŒche an die Datenbasis [stellt], die aus LĂ€ngsschnittangaben generiert werden mussâ, gab es 2018 (vor der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes) in Deutschland nur relativ wenige Daten zur âchronischen Arbeitslosigkeitâ.cite-ref-3[3]
Im Vergleich der Definitionen des Begriffs arbeitsmarktfern in verschiedenen europĂ€ischen LĂ€ndern stellt Regina Kohne-Seidl fest, dass der Begriff am hĂ€ufigsten auf âPersonengruppen mit zwei und mehr Jahren der NichterwerbstĂ€tigkeitâ angewendet werde. Dieser Begriff schlieĂt Phasen der InaktivitĂ€t ein, in denen bei Behörden keine arbeitsmarktrelevanten Daten ĂŒber die betreffende Person aktenkundig wurden.cite-ref-4[4] AuffĂ€llig ist es laut Kohne-Seidl, dass in Deutschland Menschen ohne Arbeit groĂzĂŒgiger als anderswo das Merkmal â(noch) erwerbsfĂ€higâ zuerkannt werde. In anderen LĂ€ndern wĂŒrden Menschen, die (vor allem auf Grund von Krankheit oder Behinderung) LeistungsschwĂ€chen aufwiesen, schneller als in Deutschland aus der Menge der âArbeitssuchendenâ ausgegliedert; auf diese Weise per Definition ausgegliederte Personen erschienen auĂerhalb Deutschlands oft nicht als Teil der Menge âarbeitsmarktferner Personenâ.
Wichtig ist es laut Kohne-Seidl auch, die Kategorien âLangzeitarbeitslosigkeitâ und âLangzeitleistungsbezugâ nicht gleichzusetzen. So erhalte z. B. ein geringverdienender ErwerbstĂ€tiger oftmals Aufstockungszahlungen und erscheine in der Statistik als Leistungsbezieher, obwohl er nicht arbeitslos und auch nicht âarbeitsmarktfernâ sei. Er teilt allerdings mit einer âarbeitsmarktfernen Personâ das niedrige Einkommensniveau.
Matthias Knuth und Thomas Tenambergen forderten im September 2015 griffige, fĂŒr Gesetzgebung und Verwaltung besser handhabbare âIndikatoren fĂŒr Arbeitsmarktferneâ:
âą Vorrangig mĂŒsse die LĂ€nge des Leistungsbezugs sein (unter BerĂŒcksichtigung von Unterbrechungen, die lĂ€ngstens 31 Tage angedauert haben).
âą Bei der Verwendung der Kategorie âLeistungsbezieherâ mĂŒssten erwerbstĂ€tige âAufstockerâ unberĂŒcksichtigt bleiben.
âą Es mĂŒsse ein Mindestalter fĂŒr die Aufnahme in Programme fĂŒr arbeitsmarktferne Personen geben.
âą FĂŒr die vergangenen sechs Monate mĂŒssten âverstĂ€rkte VermittlungsbemĂŒhungenâ nachgewiesen werden, damit ausgeschlossen werden könne, dass âLangzeit-Leistungsbezug lediglich durch mangelnde Aktivierung entstandenâ sei.cite-ref-5[5]
Die Autoren vermeiden den RĂŒckgriff auf den Begriff âLangzeitarbeitslosigkeitâ deshalb, weil ihrer Ansicht nach der Oberbegriff âArbeitslosigkeitâ eine Kategorie darstelle, die den Geist der Arbeitsverwaltung ausdrĂŒcke. So definiere § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB III Arbeitslose als Personen, die âvorĂŒbergehendâ nicht in einem BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis stehen. Die in jĂŒngerer Zeit erfolgte Platzierung von Instrumenten der geförderten BeschĂ€ftigung ausschlieĂlich im Rechtskreis des SGB II signalisiere aber, dass im Fall der âarbeitsmarktfernen Personenâ der Zusatz âvorĂŒbergehendâ nicht in jedem Fall angebracht sei.cite-ref-6[6] Abs. 2 des § 16 SGB III lautet (Stand: MĂ€rz 2023): âAn MaĂnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos.â Seit den Hartz-Reformen in Deutschland sei es eher angemessen, lange Zeiten der Nicht-ErwerbstĂ€tigkeit in Kategorien des Sozialrechts zu beschreiben als in Kategorien des Arbeitsrechts. âArbeitsmarktferneâ sei primĂ€r eine Kategorie des Sozialrechts, erkennbar an der Einordnung Betroffener in das System der Grundsicherungen (hier: der Grundsicherung fĂŒr Arbeitssuchende) vor Beginn von FördermaĂnahmen.
Umgang mit dem Begriff âArbeitsmarktferneâ durch staatliche Institutionen
Deutschland
Im Allgemeinen wird im deutschsprachigen Raum der Begriff arbeitsmarkfern nur auf Menschen angewendet, die als âerwerbsfĂ€higâ gelten. Dieser Sachverhalt ist am ehesten an der Verwendung des Begriffs in den Paragraphen § 16e und § 16i des Zweiten Buches des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB II) und der SekundĂ€rliteratur ĂŒber diese Paragraphen erkennbar, wo zwar erwerbsfĂ€hige Menschen mit und ohne Behinderung ungefĂ€hr gleich behandelt werden, wo aber erwerbsunfĂ€hige Menschen nicht mitgemeint sind. In Deutschland gelten im amtlichen Sprachgebrauch alle Personen nicht als arbeitsmarktfern, die nicht den Status eines Arbeitssuchenden erwerben können und deshalb nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind. Das trifft auch dann zu, wenn sie ansonsten einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen. Von vornherein nicht als arbeitsmarktfern werden konkret deshalb als âwerkstattbedĂŒrftigâcite-ref-7[7] eingeordnete Menschen, aber auch solche Menschen definiert, die an der MaĂnahme âUnterstĂŒtzte BeschĂ€ftigungâ (§ 55 SGB IX) teilnehmen oder die als âTeilnehmer/innen an anderen MaĂnahmen der Berufsvorbereitung in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung einbezogen sindâ und âderen LeistungsfĂ€higkeit an der Grenze zur WerkstattbedĂŒrftigkeit liegtâ. Bei ihnen soll âdurch die MaĂnahme gerade geklĂ€rt werden [âŠ], ob sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstĂ€tig sein könnenâ.cite-ref-8[8]
Eine Ausnahme im Sprachgebrauch machen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags. In einer Beschreibung von âWerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen in ausgewĂ€hlten EU-Staaten, USA und Kanadaâ sprechen die Dienste davon, dass âGroĂbritannien [âŠ] einen völlig anderen Weg zur Integration von arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehern als die anderen VergleichslĂ€nderâ verfolge. Mit âarbeitmarktfernen Leistungsbeziehernâ sind im Kontext der Analyse vor allem Menschen gemeint, die in Deutschland und anderen LĂ€ndern ĂŒberwiegend in einer Werkstatt fĂŒr behinderte Menschen beschĂ€ftigt wĂ€ren. Die geplante ânachhaltige Arbeitsmarktintegration behinderter Menschenâ im Vereinigten Königreich geht mit dem Risiko einher, dass dort alle im ersten Arbeitsmarkt untergekommenen ehemaligen BeschĂ€ftigten in einem Inklusionsbetrieb arbeitslos werden können.cite-ref-9[9] Personen mit einem hohen UnterstĂŒtzungsbedarf hĂ€tten âin GroĂbritannien hĂ€ufig gar keinen Zugang zur Teilhabe am Arbeitslebenâ.cite-ref-10[10]
Im Jahr 2013 stellte das Institut fĂŒr Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz fest, dass seinerzeit in Deutschland â435.000 Menschen in Deutschland nahezu chancenlos am Arbeitsmarktâ gewesen seien. âEs bleibt ein Kreis von Arbeitslosen, die so âarbeitsmarktfernâ sind, dass sie kaum Perspektiven auf einen regulĂ€ren Arbeitsplatz haben.â Diese Menschen seien die âZielgruppe fĂŒr öffentlich geförderte BeschĂ€ftigungâ.cite-ref-11[11]
Die Idee, dass Langzeitarbeitslose einer besonderen Förderung bedĂŒrften, nahm in der zweiten HĂ€lfte der 2010er Jahre Gestalt an. Hintergrund war der Umstand, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland in diesem Zeitraum konstant ĂŒber einer Million lag, wĂ€hrend die Zahl der Kurzzeitarbeitslosen stetig abnahm. Langzeitarbeitslose gerieten daher stĂ€rker in den arbeitsmarktpolitischen Fokus.cite-ref-12[12]
Zum 1. Januar 2019 trat in Deutschland das Teilhabechancengesetz in Kraft. Das Gesetz regelt zwei neue Formen der Arbeitsförderung nach dem SGB II, und zwar die âEingliederung von Langzeitarbeitslosenâ (§ 16e SGB II) und die âTeilhabe am Arbeitsmarktâ (§ 16i SGB II). Das Teilhabechancengesetz berĂŒcksichtigt den Umstand, dass mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit eines Menschen die Gefahr zunimmt, dass er âarbeitsmarktfernâ wird. Möglicherweise ist er es bei Antragstellung bereits, und zwar schlimmstenfalls seit der ersten Registrierung als Arbeitssuchender. Ein Symptom der âArbeitsmarktferneâ besteht darin, dass BemĂŒhungen, die Arbeitslosigkeit zu beenden, vor allem in Form von BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen mit kurzer Dauer oder der Teilnahme an MaĂnahmen der Arbeitsförderung, mittel- bis langfristig nicht erfolgreich sind. Diesem Umstand trĂ€gt die BerĂŒcksichtigung von Unterbrechungszeiten in § 16i SGB II Rechnung. Von Bedeutung ist hier die Verwendung der Formulierung ânicht erwerbstĂ€tigâ im Gegensatz zu der Formulierung âarbeitslosâ in § 16e SGB.
§ 16e SGB II richtet sich an arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die trotz vermittlerischer UnterstĂŒtzung und unter Einbeziehung der ĂŒbrigen Eingliederungsleistungen nach dem SGB II seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und besondere UnterstĂŒtzung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen.cite-ref-13[13] Als âsehr arbeitsmarktfernâ gelten gemÀà § 16i SGB II Menschen, die sechs Jahre lang innerhalb der vergangenen sieben Jahre keiner ErwerbstĂ€tigkeit nachgingen. Entsprechend eingestufte Personen können damit rechnen, dass ein Arbeitgeber, der sie einstellt, einen erheblichen Lohnkostenzuschuss fĂŒr ihren Einsatz erhalten wird. Ob ein Mensch als âsehr arbeitsmarktfernâ gelten soll, entscheidet das zustĂ€ndige Jobcenter âunter BerĂŒcksichtigung der UmstĂ€nde des Einzelfallsâ. In aller Regel ist aber davon auszugehen, dass die lange Zeit der Arbeitslosigkeit fĂŒr sich schon âein signifikantes Vermittlungshemmnis darstelltâ und zumeist âmit weiteren Vermittlungshemmnissen wie gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen, Qualifikationsdefiziten oder höhere[m] Alter einhergeht.âcite-ref-14[14]
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Hauptartikel
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Teilhabechancengesetz
Auf einem Treffen von Sprechern der Bundestagsfraktionen der Parteien SPD, CDU/CSU und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen mit Praktikern in WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben zum Thema âNeufassung der Werkstattgesetzgebung steht bevor â was ist zu erwarten?â am 15. MĂ€rz 2023 vertrat Wolfram Giese (CDU) die These, WerkstĂ€tten dĂŒrften nicht zu arbeitsmarktnah werden, âweil man dann notwendigerweise bestimmte Privilegien, Beispiel KĂŒndigungsschutz, Beispiel Rentenprivileg, diese Schutzmechanismen runterfahren wĂŒrde und bestimmten Menschen in der Werkstatt nicht gerecht wĂŒrde. Das ist ein Zweispalt [sic!], den man im Auge haben muss.â Das Wunsch- und Wahlrecht im Neunten Buch Sozialgesetzbuch gebiete es, den Wunsch von Menschen, in ihrer WfbM zu verbleiben, ernst zu nehmen.cite-ref-15[15]
Ăsterreich
In Ăsterreich zĂ€hlt gemÀà einer Definition des Arbeitsmarktservices (AMS) aus dem Jahr 2015 eine Person als âarbeitsmarktfern,â die âim Jahresabstand (in den letzten 12 Monaten) nicht mehr als zwei Monate (â€62 Tage) in StandardbeschĂ€ftigung und zumindest vier Monate (â„120 Tage) arbeitslos vorgemerkt war.â In seiner im April 2016 veröffentlichten Studie definiert das âĂsterreichische Institut fĂŒr Wirtschaftsforschung (WIFO)â einen Menschen als âarbeitsmarktfernâ, der âim betrachteten Kalenderjahr nicht mehr als zwei Monate in StandardbeschĂ€ftigung (unselbstĂ€ndige BeschĂ€ftigung ĂŒber der GeringfĂŒgigkeitsgrenze, exklusive freien DienstvertrĂ€gen) und zumindest vier Monate arbeitslos vorgemerkt war.â 121.113 Personen waren in den Jahren 2008â2012 insgesamt mehr als 2,5 Jahre und zumindest einmal lĂ€nger als 183 Tage am StĂŒck arbeitslos. Vor allem diese (vom WIPO âlĂ€ngerfristig arbeitsmarktferne Personenâ genannte) Subgruppe wurde von dem Institut nĂ€her untersucht. Demnach sind in Ăsterreich unter den â(lĂ€ngerfristig) arbeitsmarktfernen Personen [âŠ] ĂŒberproportional hĂ€ufig [âŠ] Ă€ltere ArbeitskrĂ€fte, Personen mit gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen, Geringqualifizierte und Frauen mit Kindernâ zu finden.cite-ref-16[16] Diesem Typus gehörten 2012 46,8 % aller Arbeitslosen in Ăsterreich an.cite-ref-17[17]
Schweiz
Als Risikogruppen im Hinblick auf ihre Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt gelten in der Schweiz âPersonen mit auslĂ€ndischer Staatsangehörigkeit und Personen, die eine Scheidung hinter sich haben,â sowie âPersonen ohne nachobligatorische Ausbildungâ.cite-ref-18[18] Im Jahr 2023 wird allerdings dem Thema Arbeitsmarktferne angesichts einer fĂŒr Arbeitnehmer sehr guten Arbeitsmarktlagecite-ref-19[19] kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Es gibt in der Schweiz sogar einen Mangel an Personen, die bereit sind, als gering qualifizierte HilfskrĂ€fte tĂ€tig zu werden.cite-ref-20[20]
Ursachen von Arbeitsmarktferne
Isabell Klingert und Julia Lehnhart bewerten die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt als âbesonders schwierig. [âŠ] Oftmals liegen mehrere Vermittlungshemmnisse vor, die sich zum Teil bedingen, sich mit der Dauer der Arbeitslosigkeit verschĂ€rfen und einer BeschĂ€ftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt im Weg stehen. Diese reichen von gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen ĂŒber qualifikationsmindernde Vermittlungsangebotecite-ref-21[21] oder mangelnde Qualifikationen, FlexibilitĂ€t und Motivation bis hin zu Betreuungspflichten von Familienmitgliedern. Mit jedem zusĂ€tzlichen Vermittlungshemmnis halbiert sich die Wahrscheinlichkeit einer Arbeitsmarktintegration und entsprechend erhöht sich das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit.cite-ref-22[22] AuĂerdem verringert sich mit zunehmender Arbeitslosigkeitsdauer die Chance auf soziale Teilhabe. Dadurch werden einfache soziale Kompetenzen und Verhalten verlernt. Ein darauf folgender Versuch einer Arbeitsmarktintegration benötigt dann viel Zeit fĂŒr die Beratung und eine Vielzahl individueller MaĂnahmenâ.cite-ref-23[23] Bei einigen âarbeitsmarktfernenâ Personen besteht laut Isabell Klingert und Julia Lehnhart das Hauptproblem darin, dass es intensiver GesprĂ€che bedĂŒrfe, um die Hauptursache fĂŒr die lange Dauer der Arbeitslosigkeit herauszufinden.cite-ref-24[24] Erst danach sei es in solchen FĂ€llen möglich, diese Ursache Schritt fĂŒr Schritt zu bearbeiten. Eine âhohe Kontaktdichteâ sei eine Voraussetzung fĂŒr den Erfolg der BemĂŒhungen, eine BeschĂ€ftigungsfĂ€higkeit (wieder)herzustellen.
Im Jahr 2021 beschrieb das Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung das Verfahren der Auswahl von Teilnehmern an Projekten auf der Grundlage des § 16i SGB II. In der Praxis gebe es nicht genĂŒgend finanzielle Mittel, um allen âsehr arbeitsmarktfernen Personenâ eine intensive Betreuung zukommen zu lassen. In die engere Auswahl durch das fĂŒr sie zustĂ€ndige Jobcenter gelangen in der Regel Personen, die âmotiviert sind und arbeiten könnenâ. Stark gefĂ€hrdet sei der Erfolg einer Aufnahme in das Projekt durch Personen mit âgesundheitlichen EinschrĂ€nkungen, physisch wie psychisch. [âŠ] Zu stark seien entweder die physischen EinschrĂ€nkungen oder die psychischen Barrieren[,] in einem normalen â selbst in einem geförderten â BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis regelmĂ€Ăig zu arbeiten. Berichtet werden [âŠ] vor allem verhaltensbezogene Normen, die Barrieren darstellen können: Hygiene, PĂŒnktlichkeit, eigene Interpretationen von Freiwilligkeit (âich mache das freiwillig, also kann ich kommen wann ich will,â), soziale Kompetenzen im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten sowie die oft unzulĂ€ngliche Frustrationssteuerung.â Wichtig fĂŒr die Erfolgsprognose sei auch die Sichtweise von Arbeitgebern: âDen meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber[n] [komme] es, da es sich primĂ€r um HelfertĂ€tigkeiten [handele], [âŠ] auf die Motivation und ZuverlĂ€ssigkeit an, nicht auf die Qualifikation.â Nur in einigen Jobcentern stĂŒnden Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Alleinerziehende oder Schwerbehinderte auf der Agenda. FĂŒr diese Gruppen gebe es teilweise spezielle Projekte. Das gröĂte Problem fĂŒr Jobcenter sei es, in der Menge der als âsehr arbeitsmarktfernâ Geltenden genug hinreichend gesunde und motivierte Menschen zu finden.cite-ref-25[25]
Der Deutsche Caritasverband relativierte 2015 die Unterstellung, dass der mangelnde Erfolg auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor allem durch Eigenschaften der betroffenen Personen bedingt sei. Dass als âdefizitĂ€râ bewertete Menschen keine Arbeit fĂ€nden, liege, so der Deutsche Caritas-Verband, daran, dass âder Arbeitsmarkt [âŠ] sich gerne auf leistungsfĂ€hige und qualifizierte KrĂ€fte, die eine hohe ProduktivitĂ€t versprechen, konzentriert. Insofern liegt bei der BeschĂ€ftigungslosigkeit vielleicht nicht nur millionenfach ein individuelles Problem der Betroffenen vor, sondern ein gesellschaftliches.âcite-ref-26[26]
Die IAB-Forschergruppe um Frank Bauer unternimmt in dem oben zitierten âZwischenberichtâ den Versuch, die âMakroebeneâ einzubeziehen, d. h. wirtschaftshistorische VorgĂ€nge, die bei vielen von âArbeitsmarktferneâ Betroffenen eine entscheidende Rolle spielen, weist aber darauf hin, dass sie mit diesem Verfahren wissenschaftliches Neuland betreten hat. Die im Folgenden vorgestellte Einteilung der Teilnehmer an Projekten im Kontext der §§ 16e und 16i SGB IX durch die Forschergruppe hat weiterhin â auch das betonen die Autoren â die SchwĂ€chen, dass die Teilnehmer nicht nach ihrem Gesundheitszustand befragt wurden und dass Motivationsprobleme komplexer Natur sind.
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Hauptartikel
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Faulheit#Motto âFordern und Fördernâ als Kampfansage gegen âArbeitsunwilligeâ
Die Autoren teilen die Projektteilnehmer in sechs Haupttypen ein:
âą Typ 1: âOstdeutsche âVerliererâ der deutschen Wiedervereinigungâ (infolge von umfangreichen BetriebsschlieĂungen und Umstrukturierungen).
âą Typ 2: âWestdeutsche âVerliererâ des Strukturwandelsâ als Folge des wirtschaftlichen und technologischen Wandels (in Form von flĂ€chendeckenden MaĂnahmen zur Rationalisierung und Tertiarisierung des Arbeitslebens).
âą Typ 3 nimmt eine gewisse Sonderstellung ein. Die Durchschnittsalter sind Ă€hnlich wie bei Typ 1 und Typ 2, aber die Teilnehmer des Typs 3 weisen deutlich höhere Frauen- und Migrantenanteile sowie eine wesentlich geringere HĂ€ufigkeit beruflicher AbschlĂŒsse auf. In Typ 3 mischen sich die Merkmale der Ă€lteren âVerliererâ des Strukturwandels in Ost und West mit migrationsspezifischen, frauenspezifischen und bildungsbezogenen Hemmnissen der Erwerbsintegration.
âą Typ 4: JĂŒngere, ĂŒberwiegend bildungsbenachteiligte, arbeitsmarktferne, alleinstehende MĂ€nner.
âą Typ 5: Menschen mit migrationsspezifischen Arbeitsmarktrisiken.
âą Typ 6: Frauen mit frauenspezifischen Arbeitsmarktrisiken.cite-ref-27[27]
Einige Kriterien der Einteilung in âTypenâ sind auch auf andere Staaten ĂŒbertragbar, sogar die Typ 2 kennzeichnenden Merkmale, da Ă€hnliche Prozesse in allen westlichen Industriestaaten zu beobachtbar waren bzw. noch zu beobachten sind. Dies trifft nicht auf Typ 1 zu. Dort beobachtbare Prozesse fallen allerdings zu einem groĂen Teil in die Kategorie Postkommunismus und sind auch in anderen postkommunistischen Staaten nachweisbar.
Strategien zur Ăberwindung unfreiwilliger Arbeitsmarktferne
Im Jahr 2006 stellte die EuropĂ€ische Kommission fest, dass âdie ArmutsbekĂ€mpfung und die Eingliederung von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Menschen nach wie vor eine groĂe Herausforderung fĂŒr die erweiterte EuropĂ€ische Unionâ darstelle. Die meisten Mitgliedstaaten verfĂŒgten ĂŒber umfassende Sozialschutzsysteme und hĂ€tten AktivierungsmaĂnahmen zur Wiedereingliederung ausgegrenzter Menschen in den Arbeitsmarkt ergriffen. Dennoch habe immer noch ein nennenswerter âharter Kernâ von Menschen geringe Chancen auf einen Arbeitsplatz und sei deshalb stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. FĂŒr arbeitsmarktferne Gruppen können der EU-Kommission zufolge Mindesteinkommensregelungen den einzigen Schutz vor extremer Armut darstellen.cite-ref-28[28]
Im Jahr 2015 bewertete der Deutsche Caritasverband den Erfolg der BemĂŒhungen deutscher Politiker um eine Senkung der Arbeitslosenzahlen in Deutschland: âIm Rahmen der Hartz-Reformen wurde die Arbeitslosigkeit als individuelles Problem des Betroffenen erörtert. Er sollte deshalb gefordert und gefördert werden. Die Reform war mit Blick auf den Arbeitsmarkt belebend und kann als insgesamt erfolgreich betrachtet werden. Die Arbeitslosenzahlen sind gesunken, die BeschĂ€ftigtenzahlen gestiegen. FĂŒr die arbeitsmarktfernen Menschen, bei denen das Fordern und Fördern in den vergangenen zehn Jahren nicht gewirkt hat, stellt sich allerdings die Frage des richtigen weiteren Umgangs - insbesondere, weil ein beachtlicher Teil von ihnen seit 2005 nicht aus der HilfebedĂŒrftigkeit herausfinden konnte.
Wenn wir als Gesellschaft nicht weiterhin davon ausgehen, dass die Betroffenen es sich selbst zuzuschreiben haben, dass sie nicht auf dem Arbeitsmarkt FuĂ fassen, mĂŒssen wir darĂŒber nachdenken, wie wir kĂŒnftig handeln wollen. Eine Antwort könnte das Werben fĂŒr mehr sozialpolitische Verantwortung sein. Ăberall, wo es möglich ist, sollten auch Arbeitsmarktferne eine Chance bekommen.âcite-ref-29[29]
Auch die Frage, wie Jobcenter den Appell interpretieren, âArbeitsmarktferneâ sollten âeine Chance bekommenâ, wird von der IAB-Forschergruppe um Frank Bauer beantwortet. Die Forscher identifizierten zwei Methoden, dem Inklusionsauftrag der §§ 16e und 16i SGB IX nachzukommen. Dem ersten Typus gaben sie den âNamenâ Jobcenter âIntegration in den ersten Arbeitsmarktâ, dem zweiten Typus den Namen Jobcenter âSoziale Teilhabeâ.
Der erste Jobcenter-Typ folge dem Motto: âWir gehen nicht auf einen zweiten, dritten oder vierten Arbeitsmarkt, sondern suchen da, wo es hingehört.â Motivierend wirkten demnach: âTeilhabe am Arbeitsprozess, am kollegialen Umfeld, eigenes Geld verdienen, selbstbestimmtes Leben, das ist der Begriff der Teilhabe.â Verfechter der Idee, dass erst Integration in ungeförderte BeschĂ€ftigung wirkliche Teilhabe schafft, betrachten die âTeilhabe am Arbeitsmarktâ als BrĂŒckeninstrument der Integration.
Das Motto des Jobcenters âSoziale Teilhabeâ laute: âJeder sollte eine Chance bekommen, wichtig war, dass er will.â âTeilhabeâ bedeute, dass die Geförderten âaus der Isolation der Arbeitslosigkeit rauskommenâ, was bereits durch die Förderung selbst gelingen könne. Vertreter dieses VerstĂ€ndnisses âbewegten [âŠ] sich eher im politisch-wissenschaftlichen Diskurs eines sozialpolitisch motivierten sozialen Arbeitsmarktes.âcite-ref-30[30]
Weblinks
âą Regina Kohne-Seidl: Integration arbeitsmarktferner Personen im europĂ€ischen Vergleich. IAB-Kurzbericht 1/2016. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
⹠Geförderte BeschÀftigung ist mehr als nur Arbeit. Hrsg.: caritas.de. 2015
âą Isabell Klingert, Julia Lenhart: Jobcenter-Strategien zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). 2017
âą Frank Bauer u. a.: Evaluation der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II - Zwischenbericht. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). IAB-Forschungsbericht, No. 3/2021
Einzelnachweise und Anmerkungen
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cite-note-22. â Regina Kohne-Seidl: Erfassung der Dauer von Langzeiterwerbslosigkeit (international). In: Integration arbeitsmarktferner Personen im LĂ€ndervergleich. Kein Patentrezept in Sicht. IAB Kurzbericht 1/2016. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), S. 7, abgerufen am 25. MĂ€rz 2023.
cite-note-33. â Holger SchĂ€fer: Langzeitarbeitslosigkeit â Entwicklung, Ursachen und LösungsansĂ€tze. Institut der deutschen Wirtschaft, 26. Februar 2018, S. 5, abgerufen am 24. MĂ€rz 2023.
cite-note-44. â Regina Kohne-Seidl: Integration arbeitsmarktferner Personen im LĂ€ndervergleich. Kein Patentrezept in Sicht. In: IAB Kurzbericht 1/2016. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), S. 3, abgerufen am 25. MĂ€rz 2023.
cite-note-55. â Matthias Knuth, Thomas Tenambergen: âInklusiver Arbeitsmarktâ â Vereinheitlichung der öffentlich geförderten BeschĂ€ftigung fĂŒr behinderte und nicht behinderte Menschen? Gutachten fĂŒr die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen im Landtag NRW. Arbeitsmarkt & Transfer e. V., S. 27, abgerufen am 26. MĂ€rz 2023.
cite-note-66. â Matthias Knuth, Thomas Tenambergen: âInklusiver Arbeitsmarktâ â Vereinheitlichung der öffentlich geförderten BeschĂ€ftigung fĂŒr behinderte und nicht behinderte Menschen? Gutachten fĂŒr die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen im Landtag NRW. Arbeitsmarkt & Transfer e. V., S. 25, abgerufen am 26. MĂ€rz 2023.
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cite-note-2121. â Siehe unter Bullshit Jobs
cite-note-2222. â Der beschriebene Sachverhalt ist fĂŒr VerhĂ€ltnisse typisch, die mit Hilfe der Kategorie IntersektionalitĂ€t beschrieben werden können.
cite-note-2323. â Isabell Klingert, Julia Lehnhart: Jobcenter-Strategien zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), S. 57, abgerufen am 30. MĂ€rz 2023.
cite-note-2424. â Isabell Klingert, Julia Lehnhart: Jobcenter-Strategien zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), S. 40, abgerufen am 30. MĂ€rz 2023.
cite-note-2525. â Frank Bauer u. a.: Evaluation der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II - Zwischenbericht. In: IAB-Forschungsbericht, No. 3/2021. Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (iab), S. 32 f., abgerufen am 29. MĂ€rz 2023.
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